KOSTEN & ERSTATTUNG
PSYCHOTHERAPIE
Die Kosten sind durch die Grundversicherung abgedeckt
MEDIATION
Selbstzahlung
à 180 CHF/h
PAARTHERAPIE
Die Kosten sind durch die Grundversicherung abgedeckt
COACHING
Selbstzahlung
à 180 CHF/h
SUPERVISION
Konditionen nach
Vereinbarung
ORGANISATIONSBERATUNG
Konditionen nach Vereinbarung
DAS ANORDNUNGSMODELL
Das Anordnungsmodell trat am 1. Juli 2022 in Kraft und ermöglicht einen einfacheren und rascheren Zugang zur ambulanten Psychotherapie. Neu werden Psychotherapien, die von Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgen. Das Anordnungsmodell regelt die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kostenträgern neu und sieht für jede Berufsgruppe bestimmte Aufgabenbereiche vor. Grundsätzlich unterscheiden wir folgende Berufsgruppen, die am Anordnungsmodell beteiligt sind:
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Psychologische Psychotherapeuten: Sie haben ein Psychologiestudium und eine Psychotherapieausbildung absolviert, führen Psychologische Psychotherapie durch, verordnen aber keine Medikamente und stellen keine Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus
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Psychiater: Sie haben ein Medizinstudium und eine Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert, bieten medikamentöse Behandlungen und/oder Psychotherapie an und stellen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus
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Hausärzte: Sie haben ein Medizinstudium und eine Facharztausbildung für Innere und Allgemeinmedizin absolviert, bieten medikamentöse Behandlungen an und stellen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus
Das Anordnungsmodell beinhaltet insgesamt drei Bewilligungsstufen. Für die ersten beiden Anordnungen können wir Ihren Hausarzt hinzuziehen, für die dritte Anordnung benötigen Sie einen Psychiater.